AbflussbeiwertFür die Berechnung des Abflusskoeffizienten sind die Abflussbeiwerte (C) der einzelnen Flä-chen gemäss SN 592 000, Punkt 4.5.1.4, zu verwenden oder Vorgaben im GEP (Handbuch) bestimmt.
Abflussbeiwert ist das Verhältnis zwischen Gesamtabfluss und Gesamtniederschlag. Die Wahl des Abflussbeiwertes bzw. der Anteil der abflusswirksamen Fläche (=Befestigungsgrad) bestimmt – neben der Annahme des Niederschlagsverlaufs – die Genauigkeit des Be-rechnungsergebnisses in entscheidendem Mass. Die Abflussbeiwerte oder Befestigungsgrade werden gemäss Vorgaben im GEP Handbuch bestimmt. Es wird empfohlen, die Be-rechnungsergebnisse auf ihre Sensitivität gegenüber den Modellannahmen zu überprüfen, z.B. durch Variation der Eingabegrössen innerhalb der möglichen Extremwerte. Insbesondere ist zu beachten, dass der Spitzenabflussbeiwert nur bei Q max - Problemen (z.B. Dimensionierung von Ableitungskanälen) sinnvoll verwendet werden kann.Wenn volu-metrische Fragestellungen vorliegen (z.B. Retention), sollte mit dem Befestigungsgrad (in Kombination mit historischen Regen) gearbeitet werden. Dachaufbau Kies 0.65 Schotter-0.55 Extensivrasen begrüntes Dach 0.15 Abflusskoeffizient. (Siehe hierzu EXCEL Programm Dimensionierung Versickerung, Schritt 11.)
AbflusskoeffizientDer Abflusskoeffizient ist die Verhältniszahl zwischen Abfluss und Niederschlag. Er gibt an, welcher Anteil der Niederschläge zum Abfluss gelangt. Er ist abhängig insbesondere von der Menge der Niederschläge und der Beschaffenheit des Gebietes.
(Siehe Abflussbeiwert)
AdsorberBezüglich dem Einsatz von unbeschichteten Metallen wird auf die KBOB Empfehlung 2001/1 „Metalle für Dächer und Fassaden“ verwiesen. Für die Versickerung von Regenwasser von Flächen mit unbeschichteten Metallinstallationen und –eindeckungen (z.B. Kupfer, Zink, Zinn und Blei) > 50 m² ist eine technische Behandlungsmassnahme (künstlicher Adsorber) obliga-torisch. Für die Planung, Realisierung, Wartung, Kontrolle sowie den Ersatz und die Entsor-gung von Adsorberanlagen ist die „Wegleitung zur Behandlung des Regenwassers von Dä-chern und Fassaden mit künstlichen Adsorbern“ massgebend.
BewilligungspflichtIst von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt.
In der Regel sind unterirdische Versickerungen (Schacht, Strang, Kiesfladen, etc.) und ober-irdische Versickerungen sowie sämtliche Versickerungen mit technischen Behandlungsmass-nahmen (künstliche Adsorber) gelten als bauliche Anlagen und sind bewilligungspflichtig.
BlockregenBlockregen ist ein Regen mit konstanter Intensität, vorgegebener Dauer und definierter Wie-derkehrperiode, die durch die statistische Auswertung von verschiedenen Niederschlagsmessstationen ermittelt wurden, bildeten die klassische Grundlage für die Be-rechnung des Regenwasseranfalls vor dem Aufkommen der computergestützten Simulations-modelle. Das Fliesszeitverfahren stützt sich zum Beispiel auf die Regenintensitätskurven nach Hörler - Rhein oder die daraus abgeleiteten Formeln der Strassenentwässerungsnorm SN 640 350.
Bodenaufbau Für die Niederschlagswasserversickerung muss der Ober und Unterboden bestimmte Anforderungen erfüllen (Siehe hierzu Schritt 11.). Es wird zwischen optimalem, mittlerem, minimalem und ungenügendem Bodenaufbau unterschieden. Die geforderten Parameterwerte können in der Regel ohne weiteres eingehalten werden, entsprechen sie doch den Ton- und Humusgehalten sowie den pH-Werten, die in «normalen», natürlich gewachsenen Kulturböden des schweizerischen Mittelands typischerweise vorhanden sind. Markante Abweichungen von diesen Parametern würden darauf hindeuten, dass das vorhandene Material kein «Boden» im Sinne der gesetzlichen Definition ist und damit auch keinen genügenden Rückhalt von Schadstoffen gewährleistet.
Bodenfunktion bei der VersickerungDie Bedeutung von belebten Bodenschichten und ihres Bewuchses innerhalb des Sickerraumes liegt in den Filter und Stoffbindungseigenschaften des Bodens (Filterschicht), d. h. in qualitätsverbessernden Wirkungen begründet. Besonderer Wert ist deshalb auf die Reinigungsleistung des durchströmten Oberbodens zu legen. Der Boden, durch den versickert wird, darf nicht vorbelastet sein.
Eine ausreichende Reinigung wird erreicht, wenn der Oberboden folgende Richtwerte aufweist: pH-Wert: 6-8, Tongehalt im unverdichtetem Ober und Unterboden zwischen 10 und 35%, und der Humusgehalt im Unterboden unter 1% liegt.
Bodenverbessernde Massnahmen sind deshalb vorrangig auf eine Verbesserung des Stoffbindevermögens auszurichten ohne die Durchlässigkeit zu beeinträchtigen. Eine Verringerung soll dabei auf spezifische Versickerungswerte (S spez) von 1-2 l/min m² begrenzt werden. Einen guten Kompromiss zwischen hydraulischer Leitfähigkeit und Filterwirkung stellen demzufolge Oberböden aus Fein- und Mittelsanden dar, wie sie z. B. auch als Rasentragschichten im Sportplatzbau Verwendung finden. In Anlehnung an bodennahe Sportplatzbauweisen lassen sich durch den Einbau einer zusätzlichen Durchmischungszone, die zu gleichen Teilen aus Baugrundmaterial und Oberbodenmaterial besteht, Kapillarität und Wasserführung im Bodenkörper noch verbessern. Die Schichtdicke ist dabei so zu bemessen, dass eine hinreichende Verzahnung gewährleistet ist. In aller Regel genügen Schichtdicken von 15-20 cm.
Nach der Modellierung des Baugrundes ist sicherzustellen, dass eine mindestens 20 cm dicke Vegetationstragschicht aus Oberboden bzw. mineralischen Stoffen angedeckt wird. Eine zusätzliche Schicht aus wasserdurchlässigen mineralischen Mulchmaterialien wie Sand, Kies oder Kalkschotter ermöglicht darüber hinaus eine differenzierte, standortgerechte Bepflanzung des Versickerungsstandortes.
Dimensionierung Mulde RinneAls Dimensionierungsgrundlage für Mulden und Rinnen dient die empirische Fliessformel von Manning/Strickler, die gute Näherungswerte für turbulente Strömungen in rauhen Gerinnen liefert:
Einzureichende UnterlagenDie Anforderungen sind Kantonal unterschiedlich.
Folgender Unterlagen können angefordert werden:
Situation des Bauvorhabens mit Angabe der Flächen, deren Regenwasser versickert werden soll (Plandarstellung und Angabe in m²). Bei der Flächenberechnung für die verwendeten un-beschichteten Metallinstallationen und –eindeckungen (z.B. Kupfer, Zink, Zinn und Blei) sind sämtliche Niederschlagskontaktflächen (vertikal und horizontal) wie z.B. Dachfläche, Fassa-de, Lukarnen, Abdeckungen, Brüstungen, Einfassungen Schrägfenster, Entlüftungskamine etc. zu berücksichtigen.
• Detailpläne mit Regenwasserleitungen, Schächten, Vorreinigungsanlagen (Absetzbecken, Schlammsammler etc.), Behandlungsanlagen und Standort des Versickerungsbauwerkes mit Angabe der Landeskoordinaten, Vertikalschnitt des Versickerungsbauwerkes mit dazugehö-rigen Vorreinigungs- und Behandlungsanlagen sowie Angaben über den 10-jährlichen Hoch¬wasserspiegel.
• Auszug aus dem Katasterplan 1:1'000 oder 1:500.
• Lokale hydrogeologische Angaben (Gewässerschutzbereich, Lage des 10-jährlichen Hoch-wasserspiegels, Fliessrichtung des Grundwassers, allfällige Grundwassernutzungen strom-abwärts der Versickerungsanlage).
• Die Deckel-, Einlauf-, Sickerleitungs- und Schachtsohlenkoten sind auf den Plänen in m ü.M. einzutragen.
• Bemessungsnachweis für künstliche Adsorberanlagen.
FugenbegrünungAus ästhetischen oder landschaftsplanerischen Gründen wird oft eine Begrünung der Fugen bzw. der Steinöffnungen gewünscht. Begrünte Fugen sollten mindestens 3 cm breit seit, un-günstige Wachstumsbedingungen zu schaffen. Die Wasserdurchlässigkeit verringert sich stark. Es kann jedoch verstärkt Regenwasser gespeichert und verzögert verdunstet werden. Analog einer Wiese vermindert sich der Abfluss stark. Bild 10 verdeutlicht den Einfluss der Oberflächenausbildung auf Grundwasserneubildung und Abflussverminderung. Zur Aufnah-me horizontaler Beanspruchungen des Pflasters muss der Oberbodenanteil in begrünten Fugen begrenzt und ein ausreichender gerüstbildender mineralischer Anteil gesichert werden,
• z. B. 10 % ... 20 % Oberboden,
• 30% ... 40%Sand0/2oder0/4,
• 40 % ... 50 % Brechsand-Splitt-Gemische 113 oder 215.
Sinnvoll ist es, die Fugenfüllung ca. 1 cm unter der Steinoberkante enden zu lassen, um die Grasnarbe zu schonen. Bei häufigem Befahren der Fläche wird eine Begrünung allerdings wenig Chancen haben. Eine anfängliche Nährstoffversorgung der Anssaat mit 5 g/m2 Rein-N sinnvoll ist.
FugenbegrünungAus ästhetischen oder landschaftsplanerischen Gründen wird oft eine Begrünung der Fugen bzw. der Steinöffnungen gewünscht. Begrünte Fugen sollten mindestens 3 cm breit seit, un-günstige Wachstumsbedingungen zu schaffen. Die Wasserdurchlässigkeit verringert sich stark. Es kann jedoch verstärkt Regenwasser gespeichert und verzögert verdunstet werden. Analog einer Wiese vermindert sich der Abfluss stark. Bild 10 verdeutlicht den Einfluss der Oberflächenausbildung auf Grundwasserneubildung und Abflussverminderung. Zur Aufnah-me horizontaler Beanspruchungen des Pflasters muss der Oberbodenanteil in begrünten Fugen begrenzt und ein ausreichender gerüstbildender mineralischer Anteil gesichert werden,
• z. B. 10 % ... 20 % Oberboden,
• 30% ... 40%Sand0/2oder0/4,
• 40 % ... 50 % Brechsand-Splitt-Gemische 113 oder 215.
Sinnvoll ist es, die Fugenfüllung ca. 1 cm unter der Steinoberkante enden zu lassen, um die Grasnarbe zu schonen. Bei häufigem Befahren der Fläche wird eine Begrünung allerdings wenig Chancen haben. Eine anfängliche Nährstoffversorgung der Anssaat mit 5 g/m2 Rein-N sinnvoll ist.
GEPDer GEP ist ein Planungsinstrument vor allem für die Gemeinde, damit sie bei ihren eigenen Aufgaben ein zweckmässiger Gewässerschutz sichergestellt werden kann. Der GEP regelt die u.a. die umfassende Abwasserentsorgung über das gesamte Gemeindegebiet, sowohl für das Schmutzabwasser wie auch das unverschmutzte Abwasser.
Der GEP gibt dem Besitzer eines Grundstückes wichtige Informationen darüber, wie er seine nach Gesetz und Verordnung vorgeschriebenen Massnahmen durchzuführen hat. Der GEP wird durch den Regierungsrat genehmigt, ist öffentlich und verbindlich.
GrundwasserabstandBei den Versickerungsanlagen ist zu beachten, dass ab Muldensohle bzw. Unterkante Filterschicht bis zum 10-jährlichen Hochwasserspiegel eine natürliche vertikale Filterschicht von mindestens 1.00 m vorhanden sein muss. Nicht zulässig sind Versickerungen über Schluckbrunnen, d.h. Direkteinleitungen ins Grundwasser. Durch bauliche Massnahmen muss ferner sichergestellt sein, dass die Versickerungsanlagen nicht zweckentfremdet werden kön-nen. Das System des Versickerungswassers muss vollständig vom System des Schmutzab-wassers getrennt sein. Notüberläufe in Schmutzabwasser- und Misch¬abwasserkanalisationen sind verboten.
HangwasserHangwasser soll grundsätzlich im Boden verbleiben. Es muss mit Hilfe von Sickerteppichen, Dükern und Hinterfüllungen aus durchlässigem, kiesig-sandigem Material unter oder neben Gebäuden durchgeleitet werden. Bauten müssen daher wasserdicht erstellt und gegen Auftrieb gesichert werden. Ausserhalb nutzbarer Grund- und Quellwasservorkommen sowie deren Einzugsgebiete kann das AWEL in begründeten Ausnahmefällen die Erstellung von Sickerlei-tungen bzw. Drainagen zur Verhinderung terrainnaher Grundwasserspiegel, von Hanginstabi-litäten etc. bewilligen. Gefasstes Sickerwasser ist in 1. Priorität wieder zu versickern.
Haufwerksporiger BetonHaufwerksporige Gefüge weisen aufgrund der Reduzierung der Mörtelzugabe und der engen Kornabstufung des Zuschlagstoffes wasserdurchlässige Poren für eine erhöhte Versickerungs-leistung auf. Aufgrund der nur punktweisen Verkittung des Zuschlages verringert sich mit steigender Wasserdurchlässigkeit die Druckfestigkeit des Pflasters. Hinsichtlich des Einsatzes ist also die gegenüber gefügedichtem Betonpflaster verringerte Belastbarkeit zu berücksichti-gen.
Bei der Betrachtung der lnfiltrationsleistung in Abhängigkeit zum Alter zeigt sich, dass das durch die Haufwerksporigkeit erzielte Porensystem für eine Verschmutzung im Laufe des Betriebes gegenüber Poren von geschütteten Mineralstoffgemischen anfälliger scheint. Die im Mittel festgestellte Versickerungsleistung bei Pflastersteinen aus haufwerksporigem Beton be-trägt im Neuzustand in der verlegten Fläche 210 l/(s X ha). In der Regression zeigt sich eine dauerhafte Versickerungsleistung von nur 20 I/(s X ha).
JährlichkeitFür die Bemessung von Kanalisationsnetzen sind in der Schweiz Jährlichkeiten von 2– 5 Jah-ren für ländliche und halbstädtische Gebiete, und bis zu 10 Jahren für Innenstadtgebiete üb-lich. Für Versickerungs- und Retentionsanlagen ist das Schadenrisiko bei einer Überlastung (Überflutung) sorgfältig abzuschätzen. Unter Umständen sind deshalb für diese Anlagen hö-here Jährlichkeiten zu wählen als für die Kanaldimensionierung. Zumindest sind die Anlagen so zu konzipieren, dass ein Überlaufen in vorhersehbarer, kontrollierter Weise geschieht. Es hat sich bewährt, eine Jährlichkeit z von 10 Jahren in Rechnung zu setzen, wobei bei extremen Ereignissen das Risiko eines kurzfristigen Überlaufens der Anlage in Kauf genommen wird.
Wesentlichen Einfluss auf die Dimensionierung des Entwässerungssystems hat die Jährlich-keit des Bemessungsniederschlags oder, bei der Verwendung von Regenreihen, die zulässige Häufigkeit einer Überlastung der Anlagen. Je höher die Jährlichkeit gewählt wird, desto höher werden die massgebenden abzuleitenden Wassermengen und desto aufwändiger wird das Ent-wässerungssystem. Wird eine geringere Jährlichkeit gewählt, wird der massgebende Wasser-anfall, allerdings auch die Sicherheit gegen Überlastung, wesentlich verringert. Für grössere Anlagen oder Anlagen mit bedeutendem Schadensrisiko bei Überlastung sind spezifische Ab-klärungen und Nachweise erforderlich. Bei Retentionsanlagen ist eine Bemessung mit einer Regenserie (Langzeitsimulation) angezeigt, da für solche Anlagen intensive Land- und Win-terregen zu kritischeren Belastungszuständen führen können als ein typischer Bemessungsre-gen der Siedlungshydrologie. Für kleine Anlagen auf Stufe Einzelliegenschaft können auch Regenintensitätskurven (z.B. nach SN 640 350) oder daraus abgeleitete Nomogramme ver-wendet werden.
Kf – Wert WasserdurchlässigkeitDie Wasserdurchlässigkeit (gesättigte Wasserleitfähigkeit, kf-Wert) kennzeichnet die Durchlässigkeit und Permeabilität von Böden. Sie hängt von der Bodenart und der Lagerungsdichte des Bodens ab. Lockere Böden mit hohen Sandgehalten haben daher eine wesentlich höhere Durchlässigkeit als tonreiche Böden aus Geschiebemergel. Die Wasserdurchlässigkeit ist wichtig für die Beurteilung von Staunässe, der Filtereigenschaften, Erosionsanfälligkeit und Drainwirksamkeit von Böden. Die Geschwindigkeit der Wasserdurchlässigkeit wird in cm/d oder m/s angegeben. Die Angaben der Geschwindigkeit für die Wasserbewegung gelten nur für den vollständig wassergesättigten Boden, bei dem alle Porenräume mit Wasser gefüllt sind. In der Regel liegen bei den terrestrischen Böden ungesättigte Wasserverhältnisse vor, wobei nur ein Teil der Poren mit Wasser gefüllt ist. Bei ungesättigten Verhältnissen ist die Wasserbewegung deutlich geringer.
(Siehe hierzu S spez, - Spezifische Sickerleistung)
MindestsickerleistungEinem fachgerecht eingebrachten Boden darf eine spezifische Sickerleistung S spez von etwa 1-2 I/min pro m zugeordnet werden. Dies ist der für die Dimensionierung massgebende Wert.
• Mindestwerte S spez 0,3l/min und m² oder (k=5*10E-6 )
• Gut geeignet ist der Bereich von 1,2 l/min m² bis 300 l/min m²
NotüberlaufFür den Fall, dass die Zuflussmengen die der Bemessung zugrunde gelegten Mengen überschreiten, sind Entlastungsmöglichkeiten vorzusehen. Solche können sein:
• Überleitung auf Freiflächen mit entsprechender Modulation,
• kurzzeitige Überstauung des Randbereiches der Anlage,
• Mulden oder Gräben mit Überleitung in ein Gewässer,
• bei Rohr- und Rigolenversickerung U. U. direkter Anschluss über einen rückstaugesicherten Überlaufschacht in ein Gewässer.
Wenn keine der vorgenannten Möglichkeiten realisiert werden kann, müssen im äussersten Notfall folgende Entlastungen vorgesehen werden:
• Ableitung über Verkehrsflächen in das Kanalnetz,
• Ableitung über einen rückstaugesicherten Überlaufschacht in das Kanalnetz.
Metalldach VerhältnisZweckmässige Anlagen zur mechanischen Vorreinigung von schwebstoffbelastetem Regenwasser sind Absetzschächte und Sedimentationsbecken oder vertikal oder horizontal durchflossene, bewachsene oder unbewachsene Kiesfilter. Eine Absetzanlage sollte imstande sein, sogenannte Flugasche (Heizungsruss) mit einer mittleren Korngrösse von 0.02 bis 0.06 mm mehrheitlich Vorreinigung abzusetzen, da diese besonders im Winterhalbjahr von Dächern abgeschwemmt wird. Einzelheiten bezüglich der Dimensionierung von Absetzschächten und Sedimentationsbecken finden sich in der SN 592 000.
RegengrundlageDie für die Planung und Dimensionierung von Anlagen der Siedlungsentwässerung massgebenden Regenereignisse sind in der Regel charakterisiert durch hohe lntensitätsspitzen (80-120 mm/h während 10 min), eine kurze Ereignisdauer (1/2 -2 Stunden) und eine Regenhöhe von 40-70 mm. Wo Speichevorgänge die Dimensionierung bestimmen, können jedoch andere Regentypen massgebend werden (z.B. länger andauernde Regen mässiger Intensität, jedoch grosser Gesamtregenhöhe).
Regenmenge pro ZeiteinheitMaßgeblich ist die Regenmenge, die pro Zeiteinheit auf einer Fläche auftrifft. Sie wird als
• Regenspende qN in l/(s · ha) oder
• Intensität i in mm/min mit der Umrechnung 1 mm/min = 166,67 l/(s · ha) ausgedrückt.
SchadstoffeSiehe hierzu:
Bodenfunktion bei der Versickerung
Vulnerabilität
Adsorber
SicherheitsfaktorSicherheitsfaktor1.0= keine zusätzliche Sicherheit1.5= Wasser verursacht grössere Schäden (zb. Einkaufszentren, Fabriken)2.0= aussergewöhnlicher Schutz notwendig (zb. Spitäler, Museen)
Bei der Dimensionierung sollte berücksichtigt werden, dass sich verschiedene Regenereignisse zeitlich überlagern können. Zudem kann sich die Leistungsfähigkeit der Anlage infolge Kolmation des Porenraumes der Filterschichten mit der Zeit verringern. Es wird deshalb empfohlen, die Anlage so zu dimensionieren, dass deren minimal erforderliche Versickerungsleistung Qs um einen Sicherheitsfaktor 1.5 bis 2 erhöht wird. Im Zweifelsfall ist der Anlage ein zusätzliches Retentionsvolumen vorzuschalten.
Sickerleistung von PflasterZusammenfassend kann bei der Untersuchung der Abhängigkeit des Infiltrationsvermögens versickerungsfähig ausgebildeter Pflastersysteme erstens von der Durchlässigkeit des Porensystems der zur Verfüllung von Sickeröffnungen oder Fugen und zweitens von der Liegedauer der Pflasterfläche ausgesagt werden. Dass zum einen die lnfiltrationsleistung mit dem Einsatz gröberer Mineralstoffgemische ansteigt und zum anderen die Versickerung
mit zunehmender Liegedauer abnimmt. Im Vergleich der verschiedenen Pflastersysteme zeigt sich, dass die höchste Versickerungsleistung von Pflastersystemen mit
Sickeröffnungen erreicht wird. Noch nach sechs Jahren kann eine Regenspende von rund 300 l/ (s x ha) versickert werden. Pflaster mit aufgeweiteten Fugen kann eine ähnliche Infiltrationsleistung erreichen, wird aber in der Praxis häufig auf weniger frequentierten Standorten angewendet, wo ein erhöhtes Vorkommen von Aufwuchs in den Fugen eine dauerhaft niedrigere Versickerung verursacht. Pflastersysteme aus haufwerksporigem Beton sind aufgrund des produktionsspezifischen Porensystems am ehesten für die Verstopfung durch mineralische und organische Feinanteile anfällig. Die festgestellte Versickerungsleistung lässt schon nach wenigen Jahren stark nach und verzeichnet dauerhaft eine nur geringe aufnehmbare Regenspende.
Lit.: S. Borgwardt (1997) „Leistungsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit versickerungsfähiger Pflastersysteme“ Baweriag GmbH, Sonderdruck aus BETONWERK + FERTIGTEIL-TECHNIK BFT, Heft 211 997
SickerleitungKünstliche, unterirdische Entwässerungsleitung. Sickerleitungen bestehen aus kiesummantelten perforierten Beton-, Kunststoff- oder Tonrohren.
Im Bereich nutzbarer Grund- und Quellwasservorkommen und ihrer hydrologischen Einzugsgebiete dürfen Sickerleitungen nur über dem natürlichen, langjährigen höchsten Grundwasserspiegel verlegt werden. Im Gewässerschutzbereich Au ist die Höhenlage der Sickerleitungen im Einvernehmen mit dem zuständigen Amt festzulegen.
S spez - Spezifische SickerleistungDie spezifische Sickerleistung Sspez , angegeben in Liter pro Minute pro m2, ist eine ortsabhängige spezifische Eigenschaft des Untergrunds. Sie entspricht nicht dem Durchlässigkeitsbeiwert K nach Darcy, obschon die Dimension der Einheiten dieselbe ist. Die Darcy- Formel gilt definitionsgemäss für laminare Strömungen im homogenen, gesättigten Grundwasserleiter, wogegen die Versickerung in der Regel perkolativ in den ungesättigten Bodenschichten erfolgt.
Als Näherungsformel wird in der Literatur oft die Beziehung Sspez = K/2 verwendet.
Beispiel für eine Annäherungsberechung nach Sieker (Umrechnungsbeispiel K-Wert nach Sspez)
Wenn z.B. K = 8 * 10^-5
dann wird gerechnet:
0,00008 [m/s] / 2 = 0,00004 [m/s]
0,00004 [m/s] * 60000 = 2,4 [l/min m2] (Boden mässig geeignet)
Die spezifische Sickerleistung bestimmt, wie gross die versickerungswirksame Fläche in einer Anlage sein muss, damit die gewünschte Wassermenge versickert werden kann.
Je grösser die spezifische Sickerleistung ist, desto kleiner ist die erforderliche versickerungswirksame Fläche und desto kleiner kann die Anlage dimensioniert werden.
Umrechnungenk=5x10m/s ->50l/s ha 18mm/h
k=2x10m/s ->200/s ha 72mm/h
k=5x10m/s ->50000l/s ha 18m/h
Beispiel für eine Annäherungsberechung nach Sieker (Umrechnungsbeispiel K-Wert nach Sspez)
Wenn z.B. K = 8 * 10^-5
dann wird gerechnet:
0,00008 [m/s] / 2 = 0,00004 [m/s]
0,00004 [m/s] * 6000 = 0,24 [l/min m2] (Boden mässig geeignet)
VorreinigungZweckmässige Anlagen zur mechanischen Vorreinigung von schwebstoffbelastetem Regen-wasser sind Absetzschächte und Sedimentationsbecken oder vertikal oder horizontal durch-flossene, bewachsene oder unbewachsene Kiesfilter. Eine Absetzanlage sollte imstande sein, sogenannte Flugasche (Heizungsruss) mit einer mittleren Korngrösse von 0.02 bis 0.06 mm mehrheitlich Vorreinigung abzusetzen, da diese besonders im Winterhalbjahr von Dächern abgeschwemmt wird. Einzelheiten bezüglich der Dimensionierung von Absetzschächten und Sedimentationsbecken finden sich in [I31 und SN 592 000 [81]. (VSA Kap 4.6, S.42)
Vulnerabilität des GrundwassersDie Vulnerabilität (Verletzlichkeit) des Grundwassers ist ein Mass für die Empfindlichkeit eines Grundwasservorkommens gegenüber Schadstoffeintrag über Oberflächeneinflüsse, z.B. durch Versickerung von schadstoffbelastetem Regenwasser. (Siehe hierzu Schritt 11.)